Das Bremer Bürgerrecht Das Bremer Bürgerrecht wird erstmalig 1292 in den historischen Schriften genannt, aber es dürfte wohl erheblich älter sein. Bei diesem Recht ging es darum, daß nur “freie Männer” diese Bürgerechte erhielten und nicht “Hörige” oder Leibeigene. Der Erwerb des Bürgerrechtes war mit einem großen Geldbetrag zu zahlen, den Abhändige gar nicht aufbringen konnten. So betrug die Gebühr beispielsweise im Jahre 1303 ganze 2 Mark. Im Laufe der Zeit waren die Gebühren jedoch unterschiedlich hoch. Selbst Frauen konnten das Bremer Bürgerrecht erwerben. Neubürger der Stadt Bremen mußten einen Bürgen stellen, ab 1532 mußten es sogar zwei Bürgen sein. Die erworbenen Bürgerrechte wurden ab dem Jahre 1289 in ein Bürgerbuch eingetragen und registriert. Wegen einer in Bremen gescheiterten Revolution im Jahre 1365 wurde der Bremer Bürgereid eingeführt. Ab sofort mußte jeder Neubürger dem Rat der Stadt absoluten Gehorsam schwören. Der Bürgereid wurde bis 1904 in seiner ursprünglichen Form abgeleistet und von 1904 an, bis zum Jahre 1920, in einer abgeänderter verkürzten Eidesform abgegeben. In Bremen war das Bürgerrecht die Voraussetzung, um ein öffentliches Amt zu bekleiden, um Grund und Boden zu erwerben, um das Wahlrecht und kaufmännische Berufe auszuüben und um für den Stadtrat wählbar zu sein. Die Registraturgebühr, beispielsweise betrug diese im Jahre 1909 für meinen Großvater 16,20 Mark, hinderten viele Bürger an dem Erwerb des Bürgerrechtes, wobei sie zwangsläufig auch auf das Wahlrecht zur Wahl des Abgeordnetenhauses der Stadt verzichteten. Das besondere Bremische Bürgerrecht wurde 1920 ganz abgeschafft. |